AKTUELLES AUS SANITZ UND UMGEBUNG
Schöffenwahl 2024 – 2028
Sanitz, 20.12.2022
Schöffen gesucht
Für die Wahlperiode 2024 bis 2028 erfolgt im Jahr 2023 die Schöffenwahl. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen Amtszeit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 vom 04.05.2022, veröffentlicht im Amtsblatt M-V 2022 S. 242, hat durch die Gemeinden die Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffen und Hilfsschöffen zu erfolgen.
Entsprechend der Mitteilung des Landgerichts Rostock sollen für die Gemeinde Sanitz insgesamt 14 Erwachsenenhauptschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen vorgeschlagen werden.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Sanitz wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Die weiteren Voraussetzungen und Ausschlussgründe sind in den §§ 31 ff. Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) geregelt.
Interessenten senden bitte das ausgefüllte Antragsformular bis zum 28.02.2023 postalisch an die Gemeinde Sanitz, Rostocker Straße 19 in 18190 Sanitz oder per E-Mail an steve.brockmann@gemeinde-sanitz.de .
Das Antragsformular steht auf der Internetseite https://gemeindesanitz.de/antrage-und-formulare/ und unterhalb dieser Veröffentlichung zur Verfügung.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Brockmann unter Tel. 038209-48012 zur Verfügung.
Antrag auf Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl einer Schöffin/eines Schöffen