GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Sanitz.
Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Sanitz
„Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der Gleichberechtigung von Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die die Andersartigkeit anerkennt.“
Elisabeth Selbert (1896 – 1986)
KERNAUFGABEN
- Umsetzung der Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit in der Politik, Verwaltung und Kommunen
- Aufdecken von Defiziten und Aufzeigen von möglichen Lösungswegen, sowie Initiieren von fördernden Maßnahmen
- Durchführungen von Beratungen (keine rechtlichen Beratungen)
BASIS ZUR UMSETZUNG DER GLEICHSTELLUNGSARBEIT
AKTUELLES
BAG-Urteil vom 02.01.2025 bestätigt, dass Gleichstellungsbeauftragte müssen das weibliche Geschlecht haben
(vgl. Das Bundesarbeitsgericht – 8 AZR 214/23 – )
Hintergrund:
Klage in Schleswig-Holstein über eine Stellenausschreibung einer Gleichstellungsbeauftragten (Text der Ausschreibung lediglich auf das weibliche Geschlecht ausgerichtet): Das Arbeitsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat hiergegen gerichtete Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Daraufhin hat die klagende Partei Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt
Urteil BAG
Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass es eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung sei, dass eine Gleichstellungsbeauftragte das weibliche Geschlecht habe. Hintergrund ist, dass Frauen statistisch gesehen mehr Diskriminierungserfahrungen als Männer machen müssen.
Istanbul-Vertrag
Bei dem Istanbul-Vertrag handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der in Deutschland im Jahr 2018 ratifiziert wurde.
Zur Umsetzung wurde im Jahr 2025 das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Kernelement ist die bundesweite Absicherung des kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zum Schutz und Beratungsangebote für gewaltbetroffene Personen.
Die Länder werden zum 01.01.2027 verpflichtet, ein Netz an bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten bereitzustellen und betroffene Träger angemessen zu finanzieren. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes hat die Arbeitsgruppe der Gleichstellungsbeauftragen in Mecklenburg-Vorpommern in ihrer Klausurtagung im Juli 2025 ein Positionspapier beschlossen. Dieses forderte eine aktive Umsetzungsphase unter den gesetzlichen Vorgaben als Rahmenplan. Dringend empfohlen und befürwortet werden bereits jetzt präventive Maßnahmen zu planen bzw. zu ergreifen.
TIN* Beratungsstelle in Greifswald
- neue Beratungsstelle für trans, inter und nicht-binäre Personen, sowie deren Angehörige
- im Jahr 2026 sollen die Beratungsangebote im ländlichen Raum für diese Zielgruppe weiter ausgebaut werden
HILFSANGEBOTE
- Hilfeatlas des Landkreises Rostock
- Info-Broschüre zum Beratungs- und Hilfenetz in M-V
- Hilfetelefon 116 016 – Beratung für Frauen
- Hilfetelefon 0800 12 39 900 – Beratung für Männer
- „Nummer gegen Kummer“ 116 111 – Beratung für u. a. Kinder und Jugendliche
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Schutz vor digitaler Gewalt
- Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
- rechtsmedizinische Opferambulanz
