WAHLEN
Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters am 25. Januar 2026
Ihre Ansprechpartner
Constanze Weckbach
stellv. Gemeindewahlleiterin
constanze.weckbach@gemeinde-sanitz.de
038209 – 480 17
Für die bevorstehende Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters am 25. Januar 2026 werden keine weiteren Wahlhelfer benötigt. Wir danken für Ihre Mithilfe!
Wahlschein beantragen (Briefwahl)
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Wahlschein für die Hauptwahl beantragt haben, erhalten automatisch die Briefwahlunterlagen im Falle einer Stichwahl!
Ihren Wahlschein für die Hauptwahl können Sie bis zum 23. Januar 2026, 12:00 Uhr, folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich im Rathaus vor und holen den Wahlschein hier ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte; Postlaufzeiten unbedingt beachten!
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg
- per Online-Antrag; Die Beantragung für die Hauptwahl ist freigeschaltet bis zum 19.01.2026, 15:00 Uhr
- per E-Mail unter Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift); Postlaufzeiten unbedingt beachten!
- per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte; Die Beantragung für die Hauptwahl ist freigeschaltet bis zum 19.01.2026, 15:00 Uhr
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 24.01.2026, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein mit einer neuen Nummer erteilt werden (§ 20 (5) LKWO M-V gilt entsprechend).
Sind Wahlberechtigte aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden, können Wahlscheine noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden. Dies gilt auch, wenn Wahlberechtigte den Wahlraum wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können (§§ 19 (3) Satz 2 und 3 sowie 20 (5) LKWO M-V gelten entsprechend).
Hinweise
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Bekanntmachungen zur Wahl
- Information über die Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Öffentliche Bekanntmachung über Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren sowie Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände
- Muster des Stimmzettels
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Sanitz
- Öffentliche Bekanntmachung des Termins der Sitzung des Wahlausschusses für die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Sanitz am 25. Januar 2026
- Öffentliche Bekanntmachung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Sanitz am 25. Januar 2026
- Öffentliche Bekanntmachung des Wahltages und des Termins der möglichen Stichwahl sowie Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Sanitz am 25. Januar 2026; notwendige Formulare finden Sie HIER
- Ausschreibung hauptamtliche/r Bürgermeister/in