AKTUELLES AUS SANITZ UND UMGEBUNG
Hinweise aus der Steuerverwaltung
Informationen zur Grundsteuerreform für Grundstückseigentümer
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Sanitz erhebt die Grundsteuer auf der Grundlage eines Grundsteuermessbescheides, welchen das Finanzamt erlässt. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde im Jahr 2018 festgestellt, dass die derzeitige Berechnung des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes nicht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz entspricht und somit verfassungswidrig ist.
Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurde eine Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts geschaffen. Aus diesem Grund werden Sie in diesem Jahr vom Finanzamt aufgefordert, Angaben bezüglich Ihres Grundstücks zu machen, welche von Ihnen bis zum 31.10.2022 elektronisch beim Finanzamt einzureichen sind. Die Angaben beziehen sich im Wesentlichen auf die Lage des Grundstücks, die Grundstücksfläche, den Bodenrichtwert (zu ermitteln über www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten), die Gebäudeart, die Wohnfläche und das Baujahr.
Für Grundstückseigentümer, die keinen Internetzugang besitzen, besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Formulare vom zuständigen Finanzamt in Papierform zu erhalten.
Das für die Gemeinde Sanitz zuständige Finanzamt lautet:
Finanzamt Ribnitz-Damgarten
Sandhufe 3
18311 Ribnitz-Damgarten
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Infohotline des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten unter 03821/88445930 zur Verfügung und die Internetseite des Steuerportals Mecklenburg-Vorpommern:
www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grundsteuerreform
Nachdem das Finanzamt alle Grundstücke neu bewertet und den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, werden auf dieser Grundlage zum 01.01.2025 neue Grundsteuerbescheide durch die Gemeinde Sanitz erlassen.
Bei Rückfragen können Sie sich beim Gutachterausschuss für Grunstückswerte des Landkreises Rostock informieren:
https://www.landkreis-rostock.de/de/gutachterausschuss.html