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AKTUELLES AUS SANITZ UND UMGEBUNG

Ärzteseminar zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen bei Feuerwehrangehörigen

SANITZ, 03.09.2024

 

Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) bietet unter dem Titel „Eignungsuntersuchung Feuerwehr“ eine spezifische und zertifizierte Fortbildung für Ärzte und Ärztinnen an. Die von der Ärztekammer anerkannte Veranstaltung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die insbesondere die Eignungsbeurteilung Atemschutzgeräte (ehemals G 26) der Freiwilligen Feuerwehren durchführen. Schwerpunkte sind Regelungen durch die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“, technische Aspekte der Atemschutzgeräte sowie praxisnahe Demonstrationen des Belastungsspektrums Feuerwehreinsatz.

 

Mit der in 2019 in Kraft getretenen UVV „Feuerwehren“ und der damit verbundenen Forderung, neben Arbeits- und Betriebsmediziner auch „geeignete“ Ärzte die Eignungsuntersuchung (in erster Linie G26 für Atemschutzgeräteträger, ferner G25, G31 und G41) für Feuerwehrangehörige durchführen zu lassen, gehen grundlegende Änderungen für Ärztinnen und Ärzte einher. Die Erweiterung des Personenkreises setzt neben fachlichen Kenntnissen auch feuerwehrbezogene Erfahrungswerte sowie eine apparative Ausstattung voraus (siehe Infokasten: Sachliche und fachliche Voraussetzungen Arzt/Ärztin). Die fundierte Beurteilung der körperlichen Eignung (bspw. als Atemschutzgeräteträgerin oder -träger) soll somit gewährleistet werden. Nur so kann ein erfolgreicher Beitrag zur flächenabdeckenden Versorgung und örtlich wie zeitlich flexibleren Termingestaltung hinsichtlich der jeweiligen Untersuchung bei Feuerwehrangehörigen geleistet werden. Vor dem Hintergrund wird die Schulung ein Hauptaugenmerk auf die Neuregelung sowie Vorschriften und medizinischen Leitlinien richten. Darüber hinaus werden allgemeine Fragestellungen hinsichtlich der Eignungsuntersuchungen unter Einbezug der Entscheidungshilfe geklärt.

Durch abwechslungsreiches Seminar Einblick in die Feuerwehr gewinnen

Neben dieser Einführung und einem weiteren Theorieblock zur Feuerwehrtechnik wird der Fokus auf das Tätigkeitsfeld „Feuerwehr“ in der Praxis gelegt. Während realitätsnaher Simulationen in der Atemschutzübungsstrecke wird das Belastungs-Beanspruchungs-Profil verdeutlicht. Teilnehmende erhalten die Möglichkeit, in die „Feuerwehr-Welt einzutauchen“ und können Persönliche Schutzkleidung probetragen sowie Ausrüstungsgegenstände von Einsatzkräften selbst austesten.

Die Schulung verfolgt das Ziel, Ärztinnen und Ärzte einen umfassenden Einblick in das Tätigkeitsfeld der Feuerwehr zu geben. Zugleich wird im Sinne der UVV „Feuerwehren“ die fachliche Qualifikation erworben, um insbesondere die G26-Untersuchung für Atemschutzgeräteträgerinnen und -träger durchzuführen. Somit kann der Kreis von geeigneten Ärzten erweitert und die Qualität der Eignungsuntersuchung sichergestellt werden.

Der Veranstalter HFUK Nord ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und setzt bei diesem Seminar auf fachübergreifende Zusammenarbeit. Daher wird die Schulung von einem interdisziplinären Referenten-Team – bestehend aus einer Ärztin bzw. einem Arzt, Technischen Aufsichtspersonen, Atemschutzausbildern und einem Sportwissenschaftler– durchgeführt.

 

Unterschiedliche Zielgruppen des Seminars

Das Seminar richtet sich an alle interessierten Ärztinnen und Ärzte, die über die für die Untersuchung notwendige, apparative Ausstattung verfügen und fachlich in der Lage sind, die Untersuchungen durchzuführen und aus den Ergebnissen die Eignung festzustellen. Sie sollten des Weiteren mit dem Aufgabengebiet der Feuerwehr vertraut sein.

Darüber hinaus richtet sich das Seminar an alle hinsichtlich der G26 bereits praktizierenden Ärztinnen und Ärzte sowie Arbeits- und Betriebsmediziner.

Die Veranstaltung wurde von den Ärztekammern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern als Fortbildung anerkannt und mit 6 Fortbildungspunkten bewertet.

 

Termin Schleswig-Holstein:

Veranstaltungsort: Feuerwehrtechnisches Zentrum Segeberg, Hamburger Straße 117, 23795 Bad Segeberg

Termin: Mittwoch, der 6. November 2024

Uhrzeit: 14-18 Uhr

 

Termin Mecklenburg-Vorpommern:

Veranstaltungsort: Feuerwehrtechnische Zentrale Landkreis Rostock, Am Weidenbruch 10, 18196 Beselin

Termin: Mittwoch, der 27. November 2024

Uhrzeit: 14 – ca. 18 Uhr

Weitere Informationen zu den jeweiligen Seminaren erhalten Sie bei der HFUK Nord:

Sachliche und fachliche Voraussetzungen Arzt/Ärztin

zur Durchführung der Eignung Atemschutzgeräte

Die Auswahlverantwortung für eine geeignete Ärztin bzw. einen geeigneten Arzt liegt bei der Gebietskörperschaft als Trägerin der Feuerwehr. Die Ärztin oder der Arzt muss

–       mit den Aufgaben der Atemschutzgeräteträgerinnen bzw. der Atemschutzgeräteträger vertraut sein und die besonderen physischen und psychischen Belastungen/Anforderungen kennen,

–       die Eignungsbeurteilung nach den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen durchführen,

–       über die erforderliche apparative Ausstattung für die Eignungsbeurteilung verfügen oder darauf Zugriff haben (siehe nächste Seite),

–       die „Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) kennen,

–       fachlich in der Lage sein, aus den Untersuchungsergebnissen die Eignung der Atemschutzgeräteträgerin bzw. des Atemschutzgeräteträgers festzustellen und

–       das Ergebnis der Eignungsbeurteilung schriftlich bescheinigen und der bzw. dem Feuerwehrangehörigen zur Weiterleitung übergeben.

Entsprechende Vordrucke und Formulare zur Gesundheitlichen Eignung erhalten Sie auch unter www.hfuk-nord.de im Servicebereich „Vordrucke und Formulare“.

 Apparative Ausstattung (eigene oder Zugriff bei einer anderen Arztpraxis)

  • Lungenfunktionsmessgerät, nach Möglichkeit mit Dokumentation der Fluss-Volumenkurve (Spirometer/Atemmessgerät)
  • Elektrokardiogramm (mind. 3 Kanäle)
  • Ergometrie-Einrichtung mit 12-Kanal-EKG mit physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastungsmöglichkeit (Fahrrad-Ergometer, nach Möglichkeit im Sitzen [s. Anhang 2 Leitfaden für die Ergometrie bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach DGUV Grundsätzen, S. 900]), EKG soll fortlaufend über Monitor dargestellt werden
  • Sehtestgerät ( Binoptometer) oder Sehprobetafeln
  • Audiometer (diagnostisches Gerät zur Bestimmung der Hörfähigkeit)
  • Otoskop (Ohrenspiegel zur Untersuchung des Gehörgangs)
  • Laboreinrichtung
  • (Röntgengerät (nur anlassbezogen, Hinweis auf Strahlenschutzverordnung))

 

 

 

 

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