AKTUELLES
AKTUELLES AUS SANITZ UND UMGEBUNG
Neue Corona-Regelungen MV ab 24. April 2021
Sanitz, den 27.04.2021
Nach der Beschlussfassung im Bundestag ist am Donnerstag den 22.04.2021 die Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes durch den Bundesrat bestätigt worden, die am folgenden Freitag auch in Kraft getreten ist.
Die sogenannte „Bundesnotbremse“ gilt zwingend und ist abhängig von den Inzidenzen der Landkreise und der kreisfreien Städte umzusetzen.
Zur Feststellung des Vorliegens der maßgeblichen Inzidenz wurde durch den Landrat des Landkreises Rostock die Inzidenzgrenze bekannt gegeben. Neben der „Bundesnotbremse“ gelten die weitergehenden Regelungen des Landes.
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden rechtlichen Regelungen, sowie die aktuelle Allgemeinverfügung zur Feststellung der Inzidenz.