WAHLEN
Bundestagswahl 2025
Ihre Ansprechpartner
Constanze Weckbach
stellv. Gemeindewahlleiterin
constanze.weckbach@gemeinde-sanitz.de
038209 – 480 17
Buntestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.
Informationen zur Briefwahl
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Briefwahl ist eine wichtige Option, um sicherzustellen, dass Sie an der bevorstehenden Wahl teilnehmen können, auch wenn Sie nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können. Die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen besteht bereits jetzt. Sie können Ihre Anträge direkt bei oben genannten Ansprechpartnern stellen.
Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Alternativ können Sie den Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte nutzen. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden in den kommenden Tagen zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Anfang Februar versendet werden können. Der Grund dafür sind noch laufende Vorbereitungen auf Bundesebene, die notwendig sind, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.
Die Gemeinde bemüht sich, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten, damit Sie rechtzeitig Ihre Unterlagen erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Angelegenheit.
Bekanntmachungen