AKTUELLES

AKTUELLES AUS SANITZ UND UMGEBUNG

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

 

Am Sonntag, den 9. Juni 2024, finden die Europa- und die Kommunalwahlen statt. Die Gemeinde Sanitz trägt für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Wahlen Verantwortung. Hierzu ist die ehrenamtliche Unterstützung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den Wahlvorständen dringend erforderlich. Das Ehrenamt können alle zu dieser Wahl wahlberechtigten Personen ausüben.

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören:
• die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
• die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
• die Ausgabe der Stimmzettel,
• die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
• die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
• die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift

Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände nach vorheriger Absprache in Halbtagsschichten. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand jedoch wieder vollzählig versammelt sein. Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Gemeinde Sanitz gewährt für die Wahrnehmung des Ehrenamtes eine erhöhte Aufwandsentschädigung. Die Vorsitzenden erhalten 50,- €, alle weiteren Mitglieder 40,- €. Darüber hinaus stellt die Gemeindewahlbehörde allen ehrenamtlichen Wahlhelfern am Wahltag eine Grundverpflegung sowie Getränke bereit.

Wer Interesse an der Mitarbeit in einem Wahlvorstand hat, kann sich bereits jetzt an die Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Sanitz wenden. Dies kann sowohl

• postalisch an Gemeinde Sanitz, Gemeindewahlbehörde, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz
• telefonisch an die 038209-48012 (Herr Brockmann) oder
• per E-Mail an steve.brockmann@gemeinde-sanitz.de erfolgen.

Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Unterstützung.

Steve Brockmann
Gemeindewahlleiter

 

 

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