AKTUELLES AUS SANITZ UND UMGEBUNG
Information zur Übermittlung von Meldedaten im Zuge von Wahlen
Im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl am 20.09.2026 möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Meldebehörden entsprechend des Bundesmeldegesetzes Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§50 Abs. 1 S.1, § 44 Abs. 1 S. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)). Die Geburtsdaten werden hierbei wiederum nicht mitgeteilt (§50 Abs. 1 S. 2 BMG).
Gegen die Weitergabe Ihrer Daten haben Sie gem. §50 Abs. 5 BMG ein Widerspruchsrecht. Von diesem können Sie sowohl schriftlich per Post oder E-Mail (laura.geske@gemeinde-sanitz.de) sowie persönlich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Sanitz Gebrauch machen.
Haben Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Datenübermittlung widersprochen, ist ein erneuter Widerspruch nicht notwendig. Die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem Widerruf bestehen.
i.A. Laura Geske
SB Pass- und Meldebehörde