AKTUELLES

AKTUELLES AUS SANITZ UND UMGEBUNG

 

Bau-Turbo

Baugenehmigungsverfahren statt Bebauungsplan

Seit dem 30.10.2025 gibt es das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. Der sogenannte Bau-Turbo ist bis 31.12.2030 befristet und ermöglicht es, von den Vorschriften des Bauplanungsrechts abzuweichen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Wohnungsbauvorhaben, die bislang nur durch Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans möglich waren, können über den Bau-Turbo auch ohne Bauleitplanung realisiert werden. Dazu zählen Neubauten (auch Einfamilienhäuser), Aufstockungen bestehender Gebäude, Umbauten oder Umnutzungen bisher anders genutzter Gebäude in Wohnungen. Zur Wahrung der kommunalen Planungshoheit muss die Gemeinde einem Bau-Turbo-Vorhaben zustimmen. Die Gemeinde erhält den Bauantrag über die untere Bauaufsichtsbehörde und hat zur Bewertung und Zustimmung drei Monate Zeit. Die Zustimmung bedarf eines Beschlusses der Gemeindevertretung, welche vierteljährlich tagt. Somit kann die Gremienbeteiligung und auch die Beurteilung, insbesondere für größere Bauvorhaben mit mehreren Wohngebäuden, in nur drei Monaten nicht abschließend erfolgen. Weiter reicht die Zeit nicht aus, um mit dem Vorhabenträger planungsrechtliche Erfordernisse abzustimmen, die üblicherweise vertraglich, wie z. B. die Erschließung, Anpassungen im Flächennutzungsplan, festgeschrieben werden. Um solche Bedingungen nicht zu versäumen, bleibt der Gemeinde Sanitz nur übrig den Bauantrag (vorerst) abzulehnen. Daher wird den Bauherren geraten, vor Antragstellung eines Bauvorhabens im Gemeindegebiet Sanitz Kontakt mit der Gemeindeverwaltung im Rathaus aufzunehmen. Vor der Antragstellung kann das Bauvorhaben besprochen und planungsrechtlich beraten werden, um den Bauantrag schneller positiv bescheiden lassen zu können. Zur Kontaktaufnahme steht Ihnen die Bau- und Ordnungsverwaltung unter 038209/480-34 oder stefanie.braun@gemeinde-sanitz.de zur Verfügung.

 

i.A. Stefanie Braun
Bau- und Ordnungsverwaltung

 

 

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